Hansen Fire Solutions

Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein funktionierender Brandschutz ist entscheidend für die Sicherheit von Menschen, Gebäuden und Betriebsabläufen. Ein externer  Brandschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Risiken frühzeitig zu erkennen und den organisatorischen Brandschutz zuverlässig umzusetzen.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann durch behördliche Auflagen, Brandschutzkonzepte, Versicherungen oder gesetzliche Vorgaben erforderlich sein – insbesondere in:

  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Industrie- und Gewerbebetrieben
  • Verkaufs- und Versammlungsstätten
  • Schulen, Kindergärten und öffentlichen Gebäuden
  • Sonderbauten mit erhöhter Brandgefährdung

Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Betreiber bei allen organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, unter anderem durch:

  • Brandschutzbegehungen und Risikobewertungen
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
  • Überwachung von Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen
  • Organisation von Unterweisungen und Übungen
  • Unterstützung bei Behörden- und Feuerwehrabstimmungen
  • Dokumentation aller Maßnahmen

Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Aktuelles Fachwissen zu Normen und Vorschriften
  • Keine zusätzlichen Personal- und Schulungskosten
  • Objektive Bewertung der betrieblichen Situation
  • Kontinuierliche Betreuung ohne Ausfallzeiten
  • Rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen
  • Effiziente Verbindung mit weiteren Brandschutzleistungen

Wir übernehmen die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten für Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen deutschlandweit. Unsere Leistungen umfassen:

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Dokumentation und Berichtswesen
  • Unterstützung bei Behördenauflagen
  • Schulungen und Mitarbeiterunterweisungen
  • Beratung zur Brandschutzorganisation
  • Betreuung organisatorischer und technischer Maßnahmen

Gerne entwickeln wir ein individuelles Betreuungskonzept, das optimal auf Ihr Objekt und die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt ist.

Feuerlöscher für den vorbeugenden Brandschutz

Feuerlöscher ermöglichen es, Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen und so Menschen, Sachwerte und Gebäude zu schützen. Gerade in den ersten Minuten eines Brandes ist schnelles Handeln entscheidend, um eine Ausbreitung zu verhindern und größere Schäden zu vermeiden. Mit unserer Erfahrung sorgen wir für zuverlässige, normgerechte und jederzeit einsatzbereite Feuerlöscher – für maximale Sicherheit in Ihrem Gebäude. 

Feuerlöscher tragen dazu bei, Entstehungsbrände frühzeitig zu löschen, Flucht- und Rettungswege zu sichern und Personen sowie Sachwerte zu schützen. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzkonzepts in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Wohngebäuden. Feuerlöscher sind sicherheitsrelevante Geräte und müssen regelmäßig durch Fachpersonal geprüft und gewartet werden. In der Regel erfolgt die Wartung spätestens alle 2 Jahre gemäß den geltenden Normen und Vorschriften. Bei der Prüfung werden unter anderem Zustand, Druck, Löschmittel, Bauteile, Kennzeichnungen sowie die Funktionsfähigkeit kontrolliert. Defekte Geräte werden instand gesetzt oder ausgetauscht.Je nach Einsatzbereich und Brandrisiko kommen unterschiedliche Feuerlöscher zum Einsatz, zum Beispiel Pulver-, Schaum-, Wasser-, CO₂- oder Fettbrandlöscher. Eine fachgerechte Auswahl ist entscheidend für einen wirksamen Brandschutz. Arbeitgeber und Betreiber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl geeigneter Feuerlöscher bereitzustellen und deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Die Bereitstellung, Wartung und Prüfung von Feuerlöschern ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften und technischen Regeln.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DIN 14406
  • DIN EN 3
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Vorgaben der Gebäudeversicherung
  • Brandschutzkonzepte und behördliche Auflagen
  • Wartung und Prüfung von Feuerlöschern
  • Lieferung und Montage neuer Geräte
  • Austausch defekter Feuerlöscher
  • Beratung zur richtigen Auswahl und Ausstattung
  • Erstellung von Feuerlöscherplänen
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Individuelle Wartungsverträge

Gemäß DIN 14406 und ASR A2.2 müssen tragbare Feuerlöscher in der Regel spätestens alle 2 Jahre gewartet werden.
Zusätzlich empfiehlt sich:

  • regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber
  • Kontrolle auf Beschädigungen
  • freie Zugänglichkeit
  • Überprüfung von Prüfplaketten und Kennzeichnungen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Im Brandfall sorgen sie dafür, dass Rauch, Hitze und Brandgase kontrolliert aus dem Gebäude abgeführt werden. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger nutzbar, Personen werden geschützt und Einsatzkräfte können schneller und sicherer arbeiten. Je nach Gebäude und Nutzung kommen unterschiedliche Systeme wie natürliche, mechanische oder druckgesteuerte Rauchabzugsanlagen zum Einsatz.

  • Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen
  • Instandhaltung elektrischer und pneumatischer Systeme
  • Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG)
  • Reparatur und Austausch defekter Komponenten
  • Funktionsprüfungen inkl. Steuerung, Auslösung und Notstromversorgung
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Unterstützung bei Behörden- und Sachverständigenprüfungen

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRWA)
Nutzen thermischen Auftrieb, um Rauch über Öffnungen im Dach oder in der Fassade ins Freie abzuleiten. Sie kommen häufig in Hallen, Treppenhäusern und öffentlichen Gebäuden zum Einsatz.

Elektrische Systeme
Arbeiten mit motorischen Öffnungen und Steuerzentralen. Sie bieten eine komfortable Lüftungsfunktion, hohe Flexibilität und lassen sich gut in moderne Gebäudetechnik integrieren.

Pneumatische Systeme
Funktionieren mit Druckgas und sind unabhängig von der Stromversorgung. Sie zeichnen sich durch hohe Betriebssicherheit aus und werden häufig in Industrie- und Bestandsgebäuden eingesetzt.

Rauchdruckanlagen (RDA)
Erzeugen Überdruck in Fluchtwegen, sodass Rauch nicht eindringen kann. Besonders geeignet für Hochhäuser, Krankenhäuser und Sonderbauten.

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
Entfernen Rauch mechanisch über Ventilatoren und werden vor allem in Tiefgaragen und großen Industrieanlagen eingesetzt.

RWA-Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um ihre Funktion im Ernstfall sicherzustellen. Die Wartung umfasst Funktionsprüfungen, Kontrolle der Steuerungen, Notstromversorgung sowie die Prüfung aller Auslöseelemente. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen normgerecht, zuverlässig und jederzeit einsatzbereit sind. Mit unserer Erfahrung im Bereich Rauch- und Wärmeabzug bieten wir Ihnen sichere, wirtschaftliche und professionelle Lösungen aus einer Hand.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, Normen und technischen Regeln. Wichtige Grundlagen sind unter anderem:

  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Sonderbauverordnungen
  • Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)
  • DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“
  • DIN EN 12101 „Rauch- und Wärmefreihaltungssysteme“
  • DIN 57833 / VDE 0833
  • Arbeitsstättenrichtlinien ASR
  • Vorgaben aus Brandschutzkonzepten und Baugenehmigungen
  • Herstellervorgaben
  • Prüfverordnungen der Bundesländer

Die Wartung und Prüfung muss regelmäßig durch fachkundige Personen erfolgen.

Individueller Schaltschrankbau

Wir entwickeln und fertigen individuelle Schaltschränke und Steuerungslösungen für sicherheitstechnische Anlagen – insbesondere für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Fluchtwegsteuerungen sowie weitere Systeme der Brandschutz- und Gebäudetechnik. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung bestehender Anlagen.

Durch die gezielte Integration neuer Steuerungs- und Schalttechnik können vorhandene Systeme häufig weiter genutzt werden. So lassen sich kostenintensive Komplettaustausche vermeiden, Investitionen reduzieren und Ausfallzeiten auf ein Minimum begrenzen. Alle Schaltschränke werden individuell geplant, gefertigt und unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften umgesetzt. Dabei achten wir auf eine wirtschaftliche, zukunftssichere und normgerechte Lösung, die sich optimal in Ihre bestehende Anlagentechnik integriert.

  • Individuelle Planung und Fertigung von Sonderschaltschränken
  • Modernisierung und Umbau bestehender Schaltschränke
  • Integration neuer Steuerungstechnik in Bestandsanlagen
  • Erweiterung und Anpassung von Sicherheits- und Brandschutzsystemen
  • Dokumentation, Prüfung und Inbetriebnahme
  • Unterstützung bei Abnahmen und Sachverständigenprüfungen
  • Wirtschaftliche Modernisierung statt Komplettaustausch
  • Minimierung von Ausfallzeiten im laufenden Betrieb
  • Verlängerung der Lebensdauer bestehender Anlagen
  • Normgerechte und zukunftssichere Ausführung
  • Individuelle Lösungen, abgestimmt auf Ihr Gebäude und Ihre Anforderungen

Mit unserer Erfahrung im Sonderschaltschrankbau schaffen wir intelligente Steuerungslösungen, die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und langfristige Betriebssicherheit optimal miteinander verbinden. Die Planung, Errichtung und Integration von Sonderschaltschränken im Bereich sicherheitstechnischer Anlagen erfolgt unter strikter Einhaltung geltender Normen und Vorschriften. 

  • DIN EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen)
  • DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen)
  • DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall)
  • DIN 14675 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb)
  • DIN EN 12101 (Rauch- und Wärmefreihaltung)
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (soweit anwendbar)
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Landesbauordnungen sowie Sonderbauvorschriften


Die Einhaltung dieser Normen stellt sicher, dass alle Anlagen sowohl technisch sicher als auch rechtlich konform betrieben werden können

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren, Feststellanlagen und Fluchtwegsteuerungen

Brandschutztüren, Feststellanlagen und Fluchtwegsteuerungen sind unverzichtbare Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes. Nur regelmäßig gewartete Anlagen gewährleisten im Ernstfall den sicheren Schutz von Personen, Gebäuden sowie Flucht- und Rettungswegen und erfüllen die gesetzlichen Betreiberpflichten. Mit unserer fachgerechten Wartung sorgen wir dafür, dass Ihre Anlagen jederzeit zuverlässig funktionieren, Mängel frühzeitig erkannt und Ausfallzeiten minimiert werden. 

Die Wartung und Prüfung dieser Anlagen ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln und Zulassungen. Alle Prüfungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, Normen und Herstellerrichtlinien. Wichtige Grundlagen sind unter anderem:

Für Brandschutztüren:
• Landesbauordnungen (LBO)
• Bauaufsichtliche Zulassungen
• DIN 4102
• DIN EN 16034
• Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
• Vorgaben aus Brandschutzkonzepten

Für Feststellanlagen:
• DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
• DIN 14677
• DIN EN 1155
• DIN EN 1158
• Herstellervorgaben

Für Fluchtwegsteuerungen und Rettungswegsysteme:
• EltVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen)
• DIN EN 13637
• DIN EN 179
• DIN EN 1125
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

Die Wartung darf ausschließlich durch qualifizierte und fachkundige Personen durchgeführt werden.

  • Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
  • Wartung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677
  • Prüfung von Fluchtwegsteuerungen und Rettungswegsystemen
  • Instandsetzung und Reparatur defekter Komponenten
  • Erstellung normgerechter Prüfprotokolle und Dokumentationen
  • Unterstützung bei Behörden- und Sachverständigenprüfungen
  • Individuelle Wartungsverträge für eine langfristige Betriebssicherheit
  • Höchste Funktions- und Betriebssicherheit
  • Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten
  • Frühzeitige Erkennung von Mängeln
  • Reduzierung von Ausfall- und Haftungsrisiken
  • Werterhalt Ihrer Brandschutzanlagen
  • Persönliche Betreuung und zuverlässiger Service

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Wartungs- und Betreuungskonzept, das optimal auf Ihr Gebäude und Ihre Anforderungen abgestimmt ist.